Hundeschwimmen im Freibad

  • Die Hunde müssen frei von klinischen Anzeichen einer Erkrankung sein.
  • Eintritt für alle Hunde nur mit gültigem Impfschutz – Impfausweis vorzeigen!
    Ebenfalls müssen eine gültige Tollwutimpfung sowie Impfungen gegen Staupe, Hepatitis Contagiosa Canis (HCC), Leptospirose und Parvovirose vorhanden sein.
  • Offensichtlich trächtige bzw. säugende Hündinnen und Welpen unter vier Monaten ist eine Teilnahme am Hundeschwimmen nicht erlaubt.
  • Eine Teilnahme von Hunden, denen zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, vollständig oder teilweise amputiert wurden, ist verboten.
  • Der Hund muss über eine aktuelle Hundemarke verfügen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Voraussetzung. Der Halter ist für seinen Hund selbst verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verunreinigungen.
  • Das Baden der Besitzer*innen ist aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht gestattet.
  • Den Hund nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Temperaturschocks vermeiden und den Hund langsam an das kalte Wasser gewöhnen.
  • Nicht mit vollem Hundemagen ins Wasser, um Schwächezustände zu vermeiden.
  • Den Hund im Wasser nicht verausgaben lassen und auf die Verfassung des Hundes achten.
  • Halsband beim Schwimmspaß besser ablegen, damit sich die Pfoten nicht darin verfangen.
  • Nach dem Schwimmspaß den Vierbeiner abtrocknen, um bei starker Sonne einen Sonnenbrand zu vermeiden oder umgekehrt eine Auskühlung zu verhindern.
  • Gewerbliche Fotoaufnahme sind nicht erlaubt und bedürfen einer entsprechenden Genehmigung durch den Veranstalter.
  • Bei Streitigkeiten/ Problemen zwischen den Hunden müssen deren Besitzer*innen selbst zur Sorge tragen, dass die Hunde getrennt werden.

Die Benutzung der Anlagen des Freibads und die Teilnahme am Hundeschwimmen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Mit dem Lösen der Eintrittskarte werden die Teilnahmevoraussetzungen und die Baderegeln anerkannt.

Die SWN und das Schlossbad übernehmen keine Haftung für Hunde, ihre Halter*innen oder Schäden, die durch das oder während des Hundeschwimmens entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.

Hundeschwimmen im Freibad

  • Die Hunde müssen frei von klinischen Anzeichen einer Erkrankung sein.
  • Eintritt für alle Hunde nur mit gültigem Impfschutz – Impfausweis vorzeigen!
    Ebenfalls müssen eine gültige Tollwutimpfung sowie Impfungen gegen Staupe, Hepatitis Contagiosa Canis (HCC), Leptospirose und Parvovirose vorhanden sein.
  • Offensichtlich trächtige bzw. säugende Hündinnen und Welpen unter vier Monaten ist eine Teilnahme am Hundeschwimmen nicht erlaubt.
  • Eine Teilnahme von Hunden, denen zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, vollständig oder teilweise amputiert wurden, ist verboten.
  • Der Hund muss über eine aktuelle Hundemarke verfügen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Voraussetzung. Der Halter ist für seinen Hund selbst verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verunreinigungen.
  • Das Baden der Besitzer*innen ist aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht gestattet.
  • Den Hund nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Temperaturschocks vermeiden und den Hund langsam an das kalte Wasser gewöhnen.
  • Nicht mit vollem Hundemagen ins Wasser, um Schwächezustände zu vermeiden.
  • Den Hund im Wasser nicht verausgaben lassen und auf die Verfassung des Hundes achten.
  • Halsband beim Schwimmspaß besser ablegen, damit sich die Pfoten nicht darin verfangen.
  • Nach dem Schwimmspaß den Vierbeiner abtrocknen, um bei starker Sonne einen Sonnenbrand zu vermeiden oder umgekehrt eine Auskühlung zu verhindern.
  • Gewerbliche Fotoaufnahme sind nicht erlaubt und bedürfen einer entsprechenden Genehmigung durch den Veranstalter.
  • Bei Streitigkeiten/ Problemen zwischen den Hunden müssen deren Besitzer*innen selbst zur Sorge tragen, dass die Hunde getrennt werden.

Die Benutzung der Anlagen des Freibads und die Teilnahme am Hundeschwimmen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Mit dem Lösen der Eintrittskarte werden die Teilnahmevoraussetzungen und die Baderegeln anerkannt.

Die SWN und das Schlossbad übernehmen keine Haftung für Hunde, ihre Halter*innen oder Schäden, die durch das oder während des Hundeschwimmens entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.